Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Vollstrecker

02. Juni 2006

 

 

Testamentsvollstrecker - sie sind nach dem (letzten) Willen des Erblassers dessen Sachwalter "auf Erden" - eine segensreiche Einrichtung, also.

 

Von Erben werden sie mitunter kritisch beäugt, nicht nur ob ihrer (meist beachtlichen)Vergütungsforderungen...

Lesen Sie den interessanten Tatsachenbericht aus der SZ ("Notar prellt Erben") und schauen Sie - falls Sie über Humor verfügen - die folgende Karikatur an.

 

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