Erbrecht zeitgemäß ?
24. September 2010
Ist unser Erbrecht noch zeitgemäß?
Die Frage stellt zur Zeit der Deutsche Juristentag
Die Gesellschaft wird älter. Das allein ist ein guter Grund, das geltende Erbrecht abzuklopfen. Schließlich stammen die Regeln fast unverändert aus dem vorvergangenen Jahrhundert.
Hinzu kommt: Es ist viel Vermögen zum Vererben da. Vieles davon wird allerdings schon zu Lebzeiten der Eltern auf deren Kinder übertragen. Hinzu kommen die Beeinträchtigungen im Alter und die Abhängigkeit von Angehörigen.
Trotzdem meint Anne Röthel, Hauptgutachterin und Professorin an der Bucerius Law School in Hamburg:
"Viele Ideen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben sich bewährt und die europäische Rechtsentwicklung geprägt." Dazu zählt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge - also der Übergang eines Vermögens als Ganzes auf einen einzelnen Rechtsnachfolger.
Das Pflichtteilsrecht bewertet Frau Röthel ebenso positiv wie die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten Verfügungen durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag zu treffen. Die Praxis habe überdies die Gestaltungsmöglichkeiten von Nacherbfolge und Testamentsvollstreckung zu schätzen gelernt."
Hier eine kurze Anmerkung des Pressesprechers des DJT, RA Martin Huff !