Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbrechtsreform

19. September 2009

 

Bundesrat macht Erbrechtsreform den Weg frei.

Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

"Mit der Reform helfen wir Erben, deren Erbe im Wesentlichen aus einem Vermögensgegenstand besteht und die einen Pflichtteilsberechtigten auszahlen müssen. Damit der Erbe in einer solchen Situation nicht das geerbte Haus oder die geerbte Firma verkaufen muss, um den Pflichtteilsanspruch erfüllen zu können, wird die gesetzliche Stundungsmöglichkeit künftig auf alle Erben erweitert", erläuterte Bundesministerin Zypries die Reform.

Die Erbrechtsreform verbessert auch die Situation von Menschen, die nahe Angehörige pflegen: Der demografische Wandel bringt mit sich, dass immer mehr Menschen Pflege und Betreuung benötigen. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht im Pflegeheim, sondern im häuslichen Umfeld versorgt. Dabei leisten Angehörige oft einen unschätzbar wichtigen Beitrag. In Zukunft werden solche Pflegeleistungen im Erbrecht auch dann berücksichtigt, wenn der Abkömmling dafür nicht - wie dies bislang gesetzliche Voraussetzung war - auf eigenes Einkommen verzichtet", ergänzte Brigitte Zypries.

Darüber informiert eine Preessemitteilung des BMJ. Hier können Sie sie nachlesen !

Lesen Sie auch meinen Beitrag "Wer pflegt, erbt !" vom 2. Juli 2009.

 

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