Endlich !
20. Juni 2009
Vorgestern noch "Unendliche Geschichte" - jetzt "endlich":
Der schriftlich geäußerte Wille ist verbindlich
Die Patientenverfügung hat nun erstmals eine gesetzliche Grundlage. Der Bundestag beschloß ein Gesetz, nach dem Patientenverfügungen ohne Einschränkung verbindlich sind, wenn sie schriftlich vorliegen. Art und Stadium der Erkrankung sind nicht von Belang. Liegt keine Verfügung vor, soll wie bisher der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben, ebensowenig eine medizinische Beratung.
Der Entwurf war von dem Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) initiiert worden.
In namentlicher Abstimmung hatte der Bundestag zuvor die konkurrierenden Entwürfe der Abgeordneten Wolfgang Bosbach (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) abgelehnt.
Nach dem (ursprünglichen) Bosbach-Entwurf hätten lebenserhaltende Maßnahmen nur dann abgebrochen werden dürfen, wenn entweder eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit festgestellt worden oder der Patient auf Dauer bewusstlos wäre (sogeannte Reichweitenbeschränkung)
Lesen Sie ganze Meldung aus der FAZ !
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Gesetzes sehn Sie in der Pressemitteilung des BMJ !