Hotline: Vorsorgevollmacht
05. Juli 2006
Heute - die Justizministerin NRW am Telefon zur Vorsorgevollmacht:
Fragen zur rechtlichen Betreuung bei Krankheit und Behinderung beantworten Experten künftig donnerstags bei „Call NRW“ der Landesregierung.
Per Telefon (0180) 3 10 02 12 oder E-Mail (info@callnrw.de) informieren Richter zwischen 15 und 16.30 Uhr über Vorsorgevollmachten.
Infos zum Betreuungsrecht
Was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wie kann ich Vorsorge treffen? Wie kann eine Vertrauensperson die Rechte anderer wahrnehmen? Wer entscheidet und wer hilft im Akutfall?
Allein in NRW stehen fast 250.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Dadurch wird das Selbstbestimmungsprinzip für viele Menschen eingeschränkt. Dabei kann die rechtliche Selbstständigkeit durch eine entsprechende Vorsorge besser gewahrt werden. Bei der so genannten „Vorsorgevollmacht“ sind aber wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Ziel bei der Anwendung des Betreuungsrechts ist die Hilfe und optimale Betreuung der behinderten oder kranken Menschen.
Am 1. Juli 2005 sind wichtige Gesetzesänderungen in Kraft getreten, um zukünftig unnötige Betreuungen zu vermeiden, staatliche Ressourcen zielgerichteter einzusetzen und bürokratische Hürden abzubauen.
Call NRW bietet gemeinsam mit dem nordrhein-westfälischen Justizministerium Bürgersprechstunden für Betroffene und Angehörige an: Experten beantworten an jedem ersten Donnerstag im Monat alle Fragen zum Betreuungsrecht.
Die nächsten Termine sind:
4. Mai 2006
1. Juni 2006
6. Juli 2006
Jeweils in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr können per Telefon unter 0180 3 100 212, im Chat oder per E-Mail alle Fragen direkt an die Experten gestellt werden.
Das Justiz-ministerium bietet zudem eine Broschüre zum Thema an: "Was Sie über das Betreuungsrecht wissen sollten". Die aktuelle Broschüre kann bequem über den BroschürenService heruntergeladen werden.
Weitere nützliche Informationen und das Muster einer Vorsorgevollmacht finden Sie unter www.justiz.nrw.de
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