Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Österreich: Gesetz zur Patientenverfügung

05. April 2006

 

 

Das österreichische Parlament hat ein Gesetz zur Patientenverfügung verabschiedet.

 

Mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie der Grünen beschloss der Nationalrat, dass Patienten schriftlich festlegen können, welche medizinische Maßnahmen sie am Lebensende wünschen.

 

Die Bitte um lebensverkürzende Maßnahmen bleibt verboten. Die Verfügung soll den Umgang mit Patienten für den Fall regeln, dass sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Die Sozialdemokraten stimmten gegen das Gesetz. Es enthalte zu strenge Formvorschriften. Diese verlangen etwa eine medizinische Pflichtberatung sowie eine Erneuerung nach fünf Jahren. Außerdem ist festgelegt, dass der Patientenwille nur dann für die behandelnden Mediziner bindend ist, wenn er in schriftlicher Form bei einem Notar, Rechtsanwalt oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen niedergelegt wurde.

 

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