Pro Patient . . .
06. März 2009
Sachverständige für gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Ein Gesetz zur Patientenverfügung ist notwendig; dieser Meinung waren fast alle Sachverständigen, die zu einer Anhörung des Rechtsausschusses geladen waren. Gegenteilige Behauptungen - wie etwa der Bundesärztekammer - wiesen sie zurück. Die Experten äußerten sich zu drei parlamentarischen Initiativen, die dem Bundestag zurzeit vorliegen.
Der Gesetzentwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker und des FDP-Parlamentarier Michael Kauch (16/8442) berücksichtige am besten das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, urteilte Professor Friedhelm Hufen von der Universität Mainz. Das Sterben in Würde und die Beachtung eines in freier Selbstbestimmung geäußerten Patientenwillens gehörten zur Menschenwürde. Ärzte, Betreuer und Gerichte seien folglich unmittelbar an den verfassungsrechtlich geschützten Patientenwillen gebunden. Ein Änderungsantrag der SPD-Abgeordneten Marlies Volkmer (Ausschussdrucksache) vereinige die Vorzüge des an der Selbstbestimmung orientierten Entwurfes von Stünker/Kauch und die auf Information und Konsens setzenden Elemente des Entwurfes der Unionsabgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust (16/11495), so der Sachverständige.
Michael de Ridder, Chefarzt der Rettungsstelle des Vivantes Klinikums Am Urban in Berlin, betonte, nicht wenige Patienten, gerade im hohen Alter, würden sich mit einer Patientenverfügung gezielt und bewusst gegen äußerste Optionen der Medizin entscheiden und lieber ihrer Selbstbindung als einem fremden ärztlichen Urteil folgen. Kritik übte er am Gesetzentwurf des Abgeordneten Wolfgang Bosbach und anderen (16/11360). Die Vorlage enthalte im Kern eine Entmündigung der Person, die eine Patientenverfügung erstellt habe.
Professor Gian Domenico Borasio vom Münchner Interdisziplinären Zentrum für Palliativmedizin betonte, der beste Schutz vor ärztlichen Fehlern bestehe in einer besseren Ausbildung der Ärzte in Palliativmedizin. Dringend notwendig sei ein Gesetz, das die Palliativmedizin als Pflichtfach in die ärztliche Approbationsordnung einführe. Borasio lobte den unter der Federführung Zöller/Faust entstanden Gesetzentwurf, da dieser die Bedeutung der Umsetzung der Patientenverfügung zwischen Arzt und Betreuer umfassend sichere.
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