Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Staatsknete

26. Februar 2009

 

 

Es besteht die Chance, für 2008 bis 31.3.an 323 Euro zu kommen - vom Staat:

Ehrenamtliche Betreuer (Ehegatte, Partner, Kinder), die vom Vormundschaftsgericht bestellt sind, erhalten keine Vergütung, wohl aber eine Entschädigung für ihren Aufwand - entweder konkret oder pauschal (§ 1835 BGB)

Die müssen Sie bis zum Ende des ersten Quartals des neuen Jahres geltend machen (§ 1835 a BGB); der Anspruch verfällt sonst.  Sie erhalten entweder pauschal 323 Euro oder den konkreten Betrag und Kilometergeld.

Hier können Sie das Merkblatt zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer nachlesen !

In der ausgezeichneten Broschüre (siehe obiges Bild) des Bundesministeriums der Justiz finden Sie die Hinweise hier (S. 20, rechte Spalte).

 

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