Staatsknete
26. Februar 2009
Es besteht die Chance, für 2008 bis 31.3.an 323 Euro zu kommen - vom Staat:
Ehrenamtliche Betreuer (Ehegatte, Partner, Kinder), die vom Vormundschaftsgericht bestellt sind, erhalten keine Vergütung, wohl aber eine Entschädigung für ihren Aufwand - entweder konkret oder pauschal (§ 1835 BGB)
Die müssen Sie bis zum Ende des ersten Quartals des neuen Jahres geltend machen (§ 1835 a BGB); der Anspruch verfällt sonst. Sie erhalten entweder pauschal 323 Euro oder den konkreten Betrag und Kilometergeld.
Hier können Sie das Merkblatt zur Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer nachlesen !
In der ausgezeichneten Broschüre (siehe obiges Bild) des Bundesministeriums der Justiz finden Sie die Hinweise hier (S. 20, rechte Spalte).