Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Debatte um Patientenverfügung

24. Januar 2009

 

 

In der Debatte um ein Gesetz für Patientenverfügungen zeichnet sich möglicherweise ein Kompromiss ab.

Der FDP-Abgeordnete Kauch sagte im Bundestag, die beiden Gesetzentwürfe, die eine weitreichende Verbindlichkeit solcher Erklärungen vorsehen, unterschieden sich nur im Detail. Deshalb sei er «ausgesprochen zuversichtlich», dass man beide Entwürfe zusammenführen könne.

Auch Unions-Fraktionsvize Zöller (CSU), der einen dieser beiden Gesetzentwürfe initiiert hat, sprach von einem «möglichen Kompromiss» zwischen den bisher diskutierten Varianten.

Ein dritter Gesetzentwurf, der die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen an strenge Vorgaben knüpfen will, stößt auf großen Widerstand:

Bundesjustizministerin Zypries (SPD) kritisierte, mit dem Vorschlag des Unions-Fraktionsvize Bosbach (CDU) werde das Selbstbestimmungsrecht der Bürger sehr stark beschnitten. Mit einer Patientenverfügung kann die Art der medizinischen Behandlung für den Fall einer schweren Erkrankung festgelegt werden. Umstritten ist allerdings, unter welchen Voraussetzungen sich ein Arzt im Ernstfall zwingend an die Vorgaben des Patienten halten muss

Lesen Sie mehr über die Debatte im Bundestag vom 21.01.2009 in der Süddeutschen Zeitung.

Hier können Sie den Verlauf der Debatte im Bundestag nachlesen !

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