Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Noch vor Sylvester ?!

30. Dezember 2008

 

Kinder werden bei der neuen Erbschaftsteuer zwar bessergestellt. Dennoch kann sich ein Übertrag etwa einer Immobilie noch vor Silvester - also nach altem Recht - lohnen. 

Unter Umständen lassen sich die Vorteile des alten und des neuen Rechts - von 2009 an - kombinieren.

Das alte Recht hat den Vorteil, dass der Wert einer Immobilie niedriger angesetzt wird - die neue Regelung sieht einen höheren Freibetrag vor.

Wird beides kombiniert, kann auch in den kommenden Jahren noch Vermögen übertragen werden, ohne dass Steuern fällig werden. Denn der Freibetrag, der alle zehn Jahre ausgeschöpft werden kann, ist dann noch nicht ausgereizt.

Lesen Sie hierzu in der Süddeutschen Zeitung, was die Bundesnotarkammer rät !

Da wir online Zugang zum Grundbuch haben, geht bei Bedarf alles sehr schnell; allerdings ist die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nur ein Gesichtspunkt bei einer Eigentumsübertragung . . .

Lesen Sie auch "Haus geerbt - was nun ?" aus der Süddeutschen vom 22.12.2008 !

 

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