Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Neue Erbschaftsteuer

01. Dezember 2008

 

Der Bundestag hat die neue Erbschaft- und Schenkungsteuer  beschlossen. Sie bringt den 100 prozentigen Verkehrswert bei Hausgrundstücken - anstelle des Ertragswertes, der bei 50 bis 60 Prozent lag. Also mußte der Freibetrag für Ehegatte und Kind erhöht werden, damit das ganze steuerfrei bleibt: 500 T€ für den Gatten, 400 T€ für das Kind.

Entferntere Verwandte müssen die Zeche bezahlen: Geschwister, Nichten und Neffen -andere erst recht - werden bei mickrigem Freibetrag von 20 T€ einen Eingangsteuersatz von 30 Prozent haben. Das alles ist schief und nicht stimmig, ein typischer Kompromiß der großen Koalition.

Lesen Sie den Bericht der FAZ vom 27.11.2008.

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.