Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Vorsorgeregister bewährt sich

02. März 2006

 

 

Vorsorgeregister bewährt sich

Täglich
bis zu 300 Anfragen von Gerichten / Schon mehr als 300.000 Vollmachten in Berlin registriert


Deutsche Gerichte greifen derzeit bis zu 300 mal pro Tag auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Betreuungsverfahren zu.

 

Das zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters, den die Bundesnotarkammer vorstellte. Allein im letzten Quartal 2005 hat das Register über 17.000 Anfragen von den Gerichten bearbeitet, die nach Vorsor-gevollmachten von Personen in hilfloser Lage forschten.

„Die zahlreichen Nachforschungen zeigen, wie wichtig und richtig der Aufbau einer bundesweiten Vorsorgedatenbank war. Schon auf Grund der ersten Zahlen lässt sich feststellen, dass Vorsorgevollmachten damit leichter gefunden und unnötige Betreu-ungsverfahren vermieden werden können. Das Zentrale Vorsorgeregister hat die Vorsorgevollmacht als Mittel der Selbstbestimmung gestärkt. Denn nur eine Vollmacht, die im Betreuungsfall auch gefunden wird, ist eine wirkungsvolle Vollmacht“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

So die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 1.3.2006

 

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