Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Patientenrechte

12. Juli 2008

 

Für Sie gelesen - eine Besprechung des Buches:

 

Patientenrechte am Ende des Lebens -

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung selbstbestimmtes Sterben

 

von Wolfgang Putz, Beate Steldinger


"Darf ein Erwachsener Kinderschokolade essen? Darf ein Volljurist – ein Erbrechtler – einen Rechtsratgeber aus der dtv-Reihe lesen ? Wenn es Genuss bereitet – warum nicht ? Und das Buch von Putz und Steldinger ist ein Hochgenuss...

 

Das mag bei dem Thema – Sterben und Sterben lassen – makaber klingen, ist es aber aus professioneller Sicht nicht. Wenn ich Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalte, wenn ich juristisch, medizinisch und menschlich tiefgehend durchdachte, klare und nachvollziehbare Aussagen bekomme, wenn ein Text übersichtlich aufgebaut und verständlich geschrieben wurde, dann –j um im Bild zu bleiben – verschlinge ich ein Buch.

Die Autoren schöpfen aus dem Fundus einer umfassenden und in der Rechtsprechung wegweisenden Anwaltstätigkeit, mit der Sterben zugelassen werden soll. Anhand von vielen anschaulichen Beispielen werden typische Konstellationen und Probleme aufgezeigt. Die juristischen Fragen sind eigentlich leicht zu beantworten: Darf ein Mensch gegen seinen freien Willen ärztlich behandelt werden? Ist eine Behandlung fortzusetzen, wenn sie medizinisch nicht mehr angezeigt ist? In vielen Fällen werden diese Fragen von Ärzten und in Heimen aber immer noch mit einem „faktischen Ja“ beantwortet, etwa indem die Ernährung durch eine Magensonde über Jahre hinweg aufrecht erhalten wird.

Wege, dem menschlich, rechtlich und taktisch angemessen zu entgegnen, werden in dem Buch aufgezeigt. Medizinische und rechtliche Grundlagen werden erläutert, Texte der Bundesärztekammer und wesentlicher Gerichtsentscheidungen sind angehängt. Zur Patientenverfügung und Vollmachten werden Hinweise gegeben und die „Bayerische Patientenverfügung“, die Putz mitgestaltet hat, ist beigefügt.

Auch nach der Lektüre des Werkes wird manch ein Anwalt die Übernahme eines solchen Mandates aus emotionalen Gründen ablehnen. Wer aber – wie wir Erbrechtler – immer wieder auf Patientenverfügungen angesprochen wird, der sollte zumindest auf dem Stand der (juristischen und medizinischen) Wissenschaft sein, den dieses Werk vermittelt."

Für Anfänger, Fortgeschrittene, Spezialisten.

[ZZZZZZ] = muss man haben

Dr. Dietmar Kurze, Rechtsanwalt, Berlin

Rezension aus: Rißmanns Bücherecke ZErb 12/2007

 

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