Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Adoption

09. Mai 2008

 

 

Als die neue Erbschaftsteuer vorgestellt wurde, erhielten alle einen kostenlosen Steuerspar-Tipp vom obersten Hüter der Finanzen. Minister Steinbrück:

 

Wer bei Erbe oder Schenkung an Nichte, Neffe oder Nichtverwandte Steuern sparen wolle, solle doch von der Adoption Gebrauch machen.

 

Seit dem häufen sich in der Tat die Anfragen - und Mandanten reagieren erfreut schmunzelnd auf Hinweise wie im Focus-Artikel "Familienbande mit Steuerkick".

Ich habe zum Beispiel gerade eine Mandantin, die nach dem Tod ihres Mannes von der Schwiegermutter, deren einziger Sohn ihr Mann war, adoptiert werden wird. Einziges Kriterium ist das Vorliegen eines Eltern-Kind-Verhältnisses (§ 1767 BGB).

 

Die Unterschiede sind selbst in einem Allerwelts-Fall dramatisch: Würde meine Mandantin ihre Schwiegermutter aufgrund Testaments beerben, hätte sie bei geringem Freibetrag einen Steuersatz von mindestens 30 %. Sie hätte also bei einem Hauserbe im Wert von 150 T€ an das Land NRW 50T€ Erbschaftsteuer zu zahlen. Die Adoption (die kaum etwas kostet) verschafft ihr den Freibetrag eines Kindes; und der beträgt 400 T€. Ergebnis: 0 € Steuer.

 

Wie gesagt: Stellen Sie jetzt die Weichen auf Erbschaftsteuer sparen! :-))

 

 

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