Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ernährer

09. Januar 2008

 

Für Sie gelesen:

 

Der Tod des Ernährers kann eine Familie in den Ruin stürzen!

 

Wie wahr, wie wahr! Aber wie wahr - in Euro und Cent ausgedrückt - das zu veranschaulichen, gelingt keinem so vortrefflich wie Volker Looman in seinen Beiträgen zur "Vermögensfrage" am Wochenende in der FAZ.

 

Lesen Sie hier den Artikel "Die Vermögensfrage" von Volker Looman !

 

Von der Vermögensfrage nicht zu trennen ist "Die Rechtsfrage":

 

Liegt ein Testament vor, das die Witwe in die Lage versetzt, zu handeln? Liegt nämlich keines vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann sind die Kinder mit von der Partie; bei Minderjährigen redet das Vormundschaftsgericht mit. Wer das erlebt, glaubt nicht, daß es sowas gibt. So können Sie über Geld aus dem Verkauf eines Hauses, an dem die Kinder als Erben beteiligt sind, nicht einfach verfügen: immer hat das Vormundschaftsgericht ein Wörtchen mitzureden, eventuell sogar ein sogenannter Ergänzungspfleger für die Kinder...

 

Bisweilen sind nicht einmal Ordner vorhanden: welche Sterbegeldversicherung, welche Lebensversicherung gibt es !  Witwen hadern nicht selten doppelt: erst stirbt er, dann läßt er sie  - und die Kinder - auch noch zurück, ohne etwas "geregelt" zu haben.

 

Spätestens hier dämmert vielen, weshalb Vorsorge umumgänglich ist. Mehr noch: Sie ist auch Fürsorge!

 

Es hat was, wenn Männer hier auf die Frauen hören! Versäumnisse müssen schließlich sie "ausbaden"!

 

Lesen Sie auch "Schatz" !

 

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