Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Lebenspartner

11. Dezember 2007

 

 

Die CDU bremst plötzlich bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Erbschaftsteuer.

 

Immerhin sickert durch, daß eingetragene Lebenspartner einen Freibetrag in Höhe von 500 T€ erhalten sollen - wie Ehegatten. Die Progression werde aber wie bei Nichtverwandten geregelt werden.

 

So die FAZ vom 10.12.2007

Das bedeutet:

 

Während Ehegatten beim Erbe eines Hausgrundstücks im Wert von 600 T€  nach Abzug des Freibetrages von 500 T€ einen Betrag von 100 T€ mit 11 % zu versteuern haben, sind es bei Lebenspartnern 30 %.

 

Ergebnis:

 

Der Ehegatte zahlt 11 000  € Steuer, der Lebenspartner dagegen zahlt 30 000  €.

 

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