Apotheke
25. April 2008
Für Sie gelesen:
Das Erben und Vererben von Apotheken
ist keine einfache Sache!
Wer eine Apotheke zu vererben hat oder erbt (oder zu verpachten hat), ist gut beraten, das Apothekengesetz (§ 13) zu kennen.
Nur so vermeidet er Fehler und meistert den Slalom zwischen Erb- und Apothekenrecht.
Ein Glossar erbrechtlicher Begriffe und Mustertexte für testamentarische Anordnungen runden das Buch ab.
Aus dem Inhalt:
Kurzer Abriss über das allgemeine Erbrecht - Steuerliche Folgen von Erbvorgängen - Besondere Empfehlungen zum Unternehmertestament - Einschlägige Bestimmungen des Apothekenrechts für den Fall des Todes des Erlaubnisinhabers - Erbrechtliche Konsequenzen aus dem Apothekenrecht - Glossar - Mustertexte für testamentarische Anordnungen.
Profi-Tipp:
Aufsatz von Dr. Markus Rohner, Gesetzliche Fortführungsmöglichkeiten einer Apotheke nach dem Tod des Erlaubnisinhabers, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge (ZEV) 2003, Seite 15-17 !