Patientenverfügung: EKD für Gesetz
31. Juli 2007
Evangelische Kirche für gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat sich für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ausgesprochen.
Patienten, Angehörige und Ärzte bräuchten mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen am Lebensende, heißt es in den "Eckpunkten des Rates der EKD für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen", die den Abgeordneten des Deutschen Bundestages übersandt wurden.
Die Ziele sollten unter anderem sein, die Vorsorge für Zeiten der Entscheidungsunfähigkeit eines Patienten verbindlich zu regeln, die Voraussetzungen der Wirksamkeit und die Reichweite von Patientenverfügungen festzulegen, die Aufgaben von Betreuern und Bevollmächtigten sowie die Rolle von Vormundschaftsgerichten zu klären.
Jedem Menschen sollte ein menschenwürdiges Sterben gewährt werden. "Nach christlicher Überzeugung gilt, dass über menschliches Leben, in welchem Stadium auch immer, nicht frei verfügt werden darf, sondern dass Gott allen Dingen ihre Zeit bestimmt hat. Der Mensch steht vor der Aufgabe, zu erkennen und zu wissen, wann was an der Zeit ist. Davon ist das Ende menschlichen Lebens nicht ausgenommen."
Aus dem Verbot, frei über menschliches Leben zu verfügen, folge nicht die Pflicht zur Lebensverlängerung um jeden Preis. Die Tötung auf Verlangen oder die Beihilfe zur Selbsttötung sind ethisch unter allen Umständen unzulässig, so der Rat.
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