Klartext
28. Juli 2008
Für Sie gelesen:
Sterbehilfe, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ein Ratgeber für Rechtssicherheit am Lebensende
von Dr. Rolf Coeppicus
Zusammen mit dem Ratgeber von Putz / Steldinger - das Beste, was es gibt.
Wäre der Inhalt beider Bücher hierzulande Allgemeingut, es stünde besser um die Würde im Tod.
Aus dem Prospekt des Klartext-Verlages:
Viele Menschen erleiden bei Angehörigen und Bekannten jahrelanges Siechtum bei völliger oder weitgehender Bewusstlosigkeit oder schwerster Demenz. Sie wollen diese Zustände für sich und zur Schonung ihrer Angehörigen verhindern.
Sie untersagen in einer Patientenverfügung die Behandlung und künstliche Ernährung im Voraus. Vielfach wird derartigen Patientenverfügungen jede Verbindlichkeit abgesprochen.
Rolf Coeppicus stellt dar, dass Patienten so geholfen werden kann oder sogar muss, wie sie es wünschen und angeordnet haben. Auch für Laien nachvollziehbar stellt das Buch anhand der aktuellsten Rechtsprechung der höchsten Gerichte die Unterschiede zwischen strafbarer aktiver Sterbehilfe, dem rechtmäßigen Behandlungs- und Ernährungsabbruch sowie rechtmäßiger Beihilfe zum Suizid dar. Ein eigenes Kapitel befasst sich mit den tatsächlichen Möglichkeiten und der Strafbarkeit bzw. Nichtstrafbarkeit bei der Umsetzung von Patientenverfügungen.
Die im Buch enthaltenen Muster der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bieten mehrere Alternativen an. Sie enthalten insbesondere den zentralen Fall des Behand-lungs- und Ernährungsabbruchs und den häufigen Fall des Behandlungsabbruchs bei Demenz. Diese Formulierungen fehlen meist in anderen Veröffentlichungen.
Viele Menschen wollen aber gerade für diese Fälle verbindliche Anordnungen treffen. Der Nutzer kann entscheiden, was er streichen will. Es wird auch dargestellt, wann die Gerichte beteiligt werden müssen.
Der Autor war jahrelang als Vormundschaftsrichter beim Amtsgericht Oberhausen tätig und hat einschlägige Bücher und Fachaufsätze verfasst.
Hinter den Kulissen hat er das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen v. 20.02.2006, NJW 2006, S. 2270 oder FamRZ 2007, S. 79 erstritten. (s. Aktuelles - Rechtsprechung vom 18.01.2007).
Hinweis für Juristen: Das Buch wurde in der FamRZ 2007, S. 705 von Dr. Claudia Stöckl mit Lob besprochen.