Erbe für Partner steuerfrei ?
23. Juni 2007
In der Diskussion um die Neubewertung von Vermögen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zeichnet sich eine Besserstellung enger Familienangehöriger ab.
Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser unterbreitete einen entsprechenden Vorschlag. Partner sollen steuerfrei erben dürfen und auch Kinder und Enkel sollten bessergestellt werden.
An der Höhe der Einnahme von insgesamt 4,2 Mrd. Euro solle sich aber nichts ändern.
Faltlhauser hatte die Beamten einer von ihm geleiteten Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder rechnen lassen, welche Folgen das BVerfG-Urteil (vgl. meinen Eintrag Aktuelles - Rechtsprechung vom 31.01.2007) für die zu versteuernden Werte haben wird.
Ergebnis:
Der Wert von Immobilien wird im Schnitt um 50 % steigen; die Spanne reicht von 25 % bei unbebauten Grundstücken bis 75 % bei Einfamilienhäusern.
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH´s usw.) wird´s einen um 64 % höheren, bei Personengesellschaften (KG usw. ) einen um 114 % höheren Wert geben.
Die Erbschaftsteuer fließt in die Kassen der Bundesländer.
Aus einem Artikel der Süddeutsche Zeitung vom 22. Juni 2007