Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Faust - Formel ?

09. Juni 2007

 

CDU-Abgeordnete legen neuen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vor

Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung erarbeitet.

 

Der Vorschlag unterscheide sich deutlich von dem des Fraktions-Vize Wolfgang Bosbach (CDU) und dem aus den Reihen der SPD, sagte Faust..

Ziel sei es zu überprüfen, ob eine Patientenverfügung im jeweiligen Falle auch tatsächlich dem Willen und der aktuellen Lage des Patienten entspreche, ob andere Lebensumstände des Patienten eingetreten sind oder ob es medizinische Fortschritte gibt.

 

Die Beurteilung nimmt ein Betreuer oder Bevollmächtigter gemeinsam mit dem Arzt vor. Nur bei verschiedenen Meinungen soll das Vormundschaftsgericht entscheiden.

Während Bosbach die Sterbehilfe auf Fälle beschränken will, in denen der Patient an einer unumkehrbar tödlichen Krankheit leidet (sogenannte Reichweitenbegrenzung), sieht der neue Entwurf eine solche Begrenzung nicht vor.

 

Ein Gesetzentwurf aus den Reihen der SPD schlägt wiederum vor, dass eine Patienten-verfügung unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung generell bindend sein soll. Nur bei Zweifeln über den Patientenwillen soll das Vormundschaftsgericht entscheiden.

Mehr dazu im Ärzteblatt vom 5.Juni 2007

 

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