Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

ErbSt: Alles beim Alten!

13. Mai 2007


Union und SPD einigen sich auf Erbschaftsteuerreform


Die Fraktionsspitzen von Union und SPD einigten sich auf einen Entschließungsantrag, in dem die Grundzüge einer Erbschaftsteuerreform festgeschrieben werden.

Danach solle „mindestens“ das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer nach der Reform gleich bleiben.

Die SPD hatte in den vergangenen Wochen immer wieder vor einer Streichung der Erbschaftsteuer gewarnt. Struck hatte zudem gefordert, dass sich das Aufkommen aus dieser Steuer erhöhen müsse. Dieser Punkt ist in dem Entschließungsantrag noch nicht endgültig geklärt.

 

Leistungsfähigkeit der Erben entscheidet


Es wird versichert, dass die Übertragung etwa von selbst genutztem Wohneigentum des Erblassers weiter steuerlich bevorzugt werden müsse.

 

Die steuerliche Belastung von größerem vererbten Vermögen hingegen soll nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit des Erben neu bestimmt werden.

 

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