Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Neues im Erbrecht

24. März 2007

 

Am 16. u. 17. März nahm ich am 2. Erbrechtstag in Berlin teil. Dort stellte Justizministerin Zypries Pläne zur Reform des Erbrechts vor.

 

Es geht um die Erleichterung der Entziehung des Pflichtteils, die erweiterte Stundung der Pflichtteilsforderung, die Begrenzung der Anrechnung von Schenkungen und die Berücksichtigung von Pflegeleistungen.

 

Lesen Sie hierzu den Bericht aus der FAZ.

Es ist alles andere als ein Erdrutsch, aber: das Bundesverfassungsgericht hatte der Abschaffung des Pflichtteils einen Riegel vorgeschoben.

 

Im Einzelfall gibt´s jedoch merkliche Änderungen. Hier geht´s zur Pressemitteilung des BMJ - mit Beispiel zur Berücksichtigung von Leistungen der Pflege.

 

Nur: ohne gute Beratung geht hier nichts!

 

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