Schwanenflaum 2
20. Oktober 2006
Kollege Strate schrieb mir zum Tagebuch "Schwanenflaum" vom 16.10.2006:
"Das Zitat von Leyendecker ist leider etwas verkürzt.
Ich hatte in dem Plädoyer die beiden Handlungen näher analysiert, aus denen die Bundesanwaltschaft eine Beihilfe herleiten will. Es handelte sich um eine (mehr als ein Jahr vor den Anschlägen getätigte) Überweisung von 5000 DM, welche irgendwann auf einem Konto in den USA anlangten, welches einen Kontostand von insgesamt 162.000 USD aufwies.
Und um eine ausweichende Auskunft des Angeklagten auf eine neun Monate vor den Anschlägen erfolgte Nachfrage eines Angehörigen, wo sich sein Bruder (einer der späteren Attentäter) aufhalte.
Tatsächlich rief der dann zwei Wochen später telefonisch bei seiner Familie zurück, sodaß sich die Aufregung um sein Verschwinden sofort gelegt hatte. Von einem wie auch immer gearteten Einfluß auf das scheußliche Geschehen am 11.9. konnte bei diesen beiden Aktivitäten nun wirklich nicht gesprochen werden.
Deshalb hatte ich ihnen das "Gewicht von Schwanenflaum" beigelegt."
Der Artikel von Leyendecker in der Süddeutschen konnte nicht alles wiedergeben, machte aber deutlich, wie ein Anwalt mit einem Wort wirken kann.
Das allerdings muß "sitzen":
Hätte er beispielsweise von "Kükenflaum" gesprochen, wäre wohl alles für die Katz gewesen...