Witwe II
13. September 2021
hatte es richtig (vorher-) gesehen:
Seine (zweite) Ehefrau überlebte ihn.
Im Schnitt ist der Mann 5 Jahre älter als die Frau !
Hinzu kommt:
Im Schnitt lebt die Frau 4 Jahre länger
Es kann so kommen,
daß beide Effekte sich addieren,
zwingend ist es (natürlich) nicht !
Jedoch:
Beim Schreiben eines (gemeinschaftlichen)
Testaments ist von (statistischen)
Wahrscheinlichkeiten auszugehen.
Also,
plant man / frau, daß die Kinder
(falls vorhanden) von der Witwe beerbt werden.
Was,
wenn die Frau (z.B. ererbtes ) Vermögen hat ?
Dann
will sie in aller Regel, falls sie (der Regel zuwider)
als erste stirbt, daß der Mann "übergangen" wird und
ihre Kinder direkt erben.
Dem Mann
bleibt dann - per Vermächtnis -
der Nießbrauch,
also die Nutzung, die Einkünfte - und die Arbeit !
Kann man machen.
Die Formulierung würde lauten:
Sollte die Frau die Erstversterbende sein, erhalten
die Kinder das Eigentum am Grundstück XY,
dem Witwer bleibt der lebenslange (?) Nießbrauch.