Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Zweifel

02. März 2021

Meine Herrn, schreiben Sie nie:

zweifellos.

Zweifellos

sagt der Jurist immer dann,

wenn er nicht mehr weiter weiß.

 

Franz von Liszt, Strafrechtslehrer,

heute vor 169 Jahren geboren

 

Wenn ich in Schreiben von Kollegen lese,

etwas sei "zweifellos" so und so,

dann weiß ich sofort:

gerade hier sind Zweifel angebracht.

 

Denn es gibt nichts, was über Zweifel erhaben ist

und wo ein kluger Kopf nicht Zweifel säen könnte

oder gar müßte.



Und überhaupt:



Ein guter Anwalt darf nie um ein Wort

oder ein gutes Argument verlegen sein !


Und zum guten Schluß:


Es gab mal einen Aufsatz über "juristische

Evidenzen"

von einem Professor names Scheuerle

und zwar in der Zeitschrift für zivilistische Praxis

(ZZP,  84. Band,  Heft 3, 1971, S. 241-297),

fünfzig Jahre her, aber herrlich und sehr tiefgründig !


                     

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