Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ariel Scharon + 2014

23. Januar 2021

A r i e l S c h a r o n - 

heute vor sieben Jahren - 2014 verstorben

Acht Jahre lag er nach einem Schlaganfall im Koma -

viele wußten gar nicht, daß er noch "lebt".

Nun ist er gestorben.

Er atmete selbst, wurde aber mittels Magensonde ernährt.



Wer das für sich ausschließen möchte,

muß zwingend eine Patientenverfügung verfassen,

in der dieser Fall geregelt ist.
 


Die Grundsätze der ärztlichen Sterbebegleitung

sagen dazu:

"Patienten mit schwersten zerebralen Schädigungen

und kognitiven Funktionsstörungen haben,

wie alle Patienten, ein Recht


auf Behandlung, Pflege und Zuwendung.

Art und Ausmaß ihrer Behandlung

sind gemäß der medizinischen Indikation

vom Arzt zu verantworten;

eine anhaltende Bewusstseinsbeeinträchtigung allein

rechtfertigt nicht den Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen."

 

(III Behandlung bei schwerster zerebraler Schädigung - Satz 1 und 2)


Wer gute Informationen über Wachkoma,

apallisches Syndrom

und alle Zustände schwerster hirnorganischer Schäden

wünscht, dem sei entweder das

Buch von

 

Borasio Über das Sterben, S. 115 ff

http://bit.ly/1eMWeQh


oder von de Ridder, Wie wollen wir sterben, S. 158 ff

http://bit.ly/1m0LgJq

empfohlen.

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Gisbert Bultmann

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