Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Herr Stüdeli

15. November 2024

Känet Si dä Herr Stüdeli ?

Ja, sicher kän' ich dä Herr Stüdeli.

Händ Si den auch scho mal mit im g'erbet ?

Nei, wiso ?


Ja, denn känet Si au dä Herr Stüdeli nöd.

 

"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Bultmann,

ich habe Ihre Sammlung ("Dies & Das")

zum Thema Erben und Vererben mit Interesse gelesen

 

und finde es toll, dass jemand sich und anderen

das von ihm gepflegte Rechtsgebiet

auch auf den Feldern der Literatur und der Geschichte  erschließt.


Meine erste Erbrechtsvorlesung begann der Professor mit folgendem

Witz aus der Schweiz (s.o.), der Ihnen vielleicht auch gefällt."

 

Das schrieb mir ein Jura-Student aus der Schweiz;

und ich erwiderte:

 

Und ob mir der gefällt:

Spruch des Tages war wiederholt dieser

 

Satz von

Johann Caspar Lavater,

in Zürich geboren und gestorben:

 

Behaupte niemals, einen Menschen zu kennen,

solange du keine Erbschaft mit ihm geteilt hast.

 

           

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