Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Vorüberlegung

19. November 2024

Goethe - beim Testament weit vorausschauend:

"Meine Nachlassenschaft ist so kompliziert,

so mannigfaltig, so bedeutsam,  nicht bloß für meine Nachkommen,

 

sondern auch für das ganze geistige Weimar,

ja für ganz Deutschland,

 

daß ich nicht Vorsicht und Umsicht

genug anwenden kann,

 

um jenen Vormündern die Verantwortlichkeit zu erleichtern und zu verhüten,

daß durch die rückstandslose Anwendung

 

der gewöhnlichen Regeln und gesetzlichen Bestimmungen

großes Unheil angerichtet werde."

 

Goethe in seinen

Vorüberlegungen für ein Testament, 

heute vor 194 Jahren    

 

Der alte Goethe war auch bei der Regelung

seines Nachlasses ein Vorbild.

 

Er wußte:

 

Die gesetzliche Erbregelung bringt selten das gewünschte Ergebnis.

Und Sie ?

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