Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Für den Hund...

10. Juli 2010



Für die Katz - für den Hund...

... falls Sie ein Haustier beerben wollen, müssen Sie beachten, daß Tiere nach deutschem Erbrecht nicht erbfähig sind. Man hilft sich dann, indem ein Mensch Erbe wird oder Vermächtnisnehmer - mit der Auflage, für das Tier zu sorgen.

Nicht so in den USA - dort können Tiere erben; geht es um stattliche Summen, passiert´s bei den Reichen und Schönen, dann berichtet nicht nur der Boulevard gerne darüber, hier die WAZ vom 23. Juni 2010.

 

 

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