Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbenschutzprogramm ?

12. Februar 2010




Für Heinrich Alt von der Bundesanstalt für Arbeit, bietet Hartz IV Spielräume:

Ein Ehepaar, beide um die sechzig Jahre, könne heute schon eine selbstgenutzte Immobilie, Barvermögen und ein gebrauchtes Auto im Wert von gut einer Viertelmillion Euro behalten und Arbeitslosengeld II beziehen.

Eine Verdreifachung des Freibetrages setze einen hohen Anreiz, Hartz IV zum Übergang in die Rente zu nutzen. Hartz IV muss Altersvorsorge berücksichtigen, dürfe aber nicht zum Erbenschutzprogramm werden.

Kollegen aus anderen Ländern reagierten regelmäßig mit Erstaunen, wenn er erzähle, dass in Deutschland Sozialhilfeempfängern sogar die Zinsen für eine nicht abbezahlte Immobilie erstattet würden. „Das wird in keinem anderen Land auch nur ansatzweise diskutiert.“

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