Erbenschutzprogramm ?
12. Februar 2010
Für Heinrich Alt von der Bundesanstalt für Arbeit, bietet Hartz IV Spielräume:
Ein Ehepaar, beide um die sechzig Jahre, könne heute schon eine selbstgenutzte Immobilie, Barvermögen und ein gebrauchtes Auto im Wert von gut einer Viertelmillion Euro behalten und Arbeitslosengeld II beziehen.
Eine Verdreifachung des Freibetrages setze einen hohen Anreiz, Hartz IV zum Übergang in die Rente zu nutzen. Hartz IV muss Altersvorsorge berücksichtigen, dürfe aber nicht zum Erbenschutzprogramm werden.
Lesen Sie mehr in der FAZ !