Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Elternunterhalt

15. Januar 2009

 

Sandwich-Generation

Bei der Recherche zum Elternunterhalt interviewte mich die WAZ-Redakteurin Andrea Müller:

Zwischen 2500 und 3600 Euro monatlich kostet ein Pflegeheimplatz, die Pflegeversicherung schießt max. 1470 Euro zu. Mit einer kleinen Rente ist der Rest nicht zu bezahlen. Also muß der Kreis mit Sozialhilfe einspringen. „In 2008 haben 3018 Heimbewohner solche Leistungen erhalten. Es gibt ca. 5900 Heimplätze, das sind das rund 51 Prozent”, erklärt Fachdienstleiterin Irmgard Dieckmann.

Dann steht die Frage nach dem Elternunterhalt . . .

Kinder sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Elternunterhalt zu zahlen. Sie müssen aber finanziell dazu in der Lage sein, der eigene Lebensunterhalt (samt eigener Familie) sowie die eigene Altersvorsorge gehen vor. „Der Selbstbehalt ist relativ hoch angesetzt, um die Kinder pflegebedürftiger Senioren zu entlasten - weil sie der Sandwich-Generation angehören. Das heißt: Sie müssen ihre eigenen Kinder finanzieren und gleichzeitig für ihre Eltern zahlen”, so Dieckmann.

Die Oberlandesgerichte legen fest dass ein alleinstehender Sohn / Tochter 1400 Euro netto monatlich behalten darf - zuzüglich der Hälfte dessen, was ihm / ihr darüber hinaus an bereinigtem Nettoeinkommen verbleibt. Ist Sohn/Tochter verheiratet, beträgt der Freibetrag 2450 Euro (zuzüglich der 50%). Mit der anderen Hälfte muss er / sie Elternunterhalt leisten. Geschwister müssen gegenseitig ihre Finanzen offen legen - und (einkommensabhängig) gemeinsam zahlen.

„Das Elternunterhaltsrecht ist kompliziert. Jeder Fall ist individuell zu prüfen”, erklärt Gisbert Bultmann, Fachanwalt für Familienrecht. Es gibt viele abzugsfähige Posten - und manches Besitztum ist von vornherein tabu.

Beispiele: Das Eigenheim bleibt unangetastet, ein Wohnungswechsel gilt als unzumutbar. Ersparnisse werden größtenteils rausgerechnet (im Kreis RE: Vermögensfreibetrag von 20 000 Euro / Alleinstehende). Außen vor bleibt auch das Kindergeld. Unterhaltszahlungen an Kinder sind abzuziehen - und Aufwendungen für Kranken- / (teilweise) Altersvorsorge. Wichtig zu wissen: Schwiegerkinder müssen nicht für Schwiegereltern eintreten (es gibt Ausnahmen).

Befürchtungen, beim Elternunterhalt sehr zur Ader gelassen zu werden, sind unangebracht. Es gibt gar nicht so viele Kinder, die zahlen müssen - und wenn, zahlen sie meist wenig, weiß Bultmann.

Fazit: Der Kreis bekommt nur selten das Unterhaltsgeld wieder. „Nur wenige Kinder können den Elternunterhalt aufbringen. Es gibt aber auch immer wieder Fälle, wo Kinder Auskünfte und Zahlung verweigern oder die Unterhaltshöhe anzweifeln. Wir haben da auch schon Klagen geführt”, erklärt Dieckmann.

Lesen Sie hier den ganzen WAZ- Artikel vom 13.01.2009 !

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