Ethik des Dialogs
17. November 2008
Für Sie gelesen - heute vor vier Jahren :
Es kam so, wie der alte Mann befürchtet hatte: Er wurde durch einen Schlaganfall vollständig gelähmt und war nicht mehr ansprechbar. Eine Aussicht auf Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben bestand nicht. Für diesen Fall hatte er eine Patientenverfügung verfasst und festgelegt, dass er in einer solchen Situation keine lebensverlängernden Maßnahmen, insbesondere keine künstliche Ernährung wollte. Die vom Gericht zur Betreuerin bestellte Tochter versuchte vergebens, den Willen des Vaters bei den Ärzten durchzusetzen.
Doch die Ärzte wollten den Patienten nicht „verhungern“ lassen, stellten der Tochter aber frei, den Vater mit nach Hause zu nehmen. Dies tat die Tochter dann auch, nicht ohne vorher den Arzt wegen Körperverletzung angezeigt zu haben. Der Vater verstarb nach wenigen Tagen, der Arzt revanchierte sich mit einer Anzeige wegen Totschlags. Tochter und Arzt sind bis heute durch die Ereignisse gezeichnet . . .
Auszug aus einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 17. November 2004 von Prof. Borasio, Mediziner und Prof. Eisenmenger, Jurist.
Jedes Wort darin ist gültig bis heute ! Ein K l a s s i k e r !