Wer lebt, hat Recht !
04. Juni 2009
Für Sie gelesen - vor drei Jahren:
Über ein skurril-schauriges Testament aus einer Erzählung von Ambrose Bierce in dem (fast ebenso skurril anmutenden)
Aufsatz von Privatdozentin Dr. Inge Kroppenberg "Wer lebt hat Recht" - Lebzeitiges Rechtsdenken als Fremdkörper in der Inhaltskontrolle von Verfügungen von Todes wegen", aus:
Deutsche Notar-Zeitschrift 2006, S. 86-105 .