Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Adoption IV

08. August 2008

Wenn der kinderlose Onkel keine Erben hat

Der ledige und kinderlose Onkel Alfred möchte seiner Nichte Beate ein Einfamilienhaus im Wert von 400.000 Euro vererben. Nach geltendem Recht muss Beate dafür Erbschaftsteuer in Höhe von 85 734 Euro entrichten. Träte die Reform wie geplant in Kraft, wären es 114 000 Euro.

Worum es eigentlich geht, wird aber klar, wenn man zum Vergleich einmal annimmt, Beate wäre von ihrem Onkel vor dessen Ableben adoptiert worden. Gegenwärtig müsste sie dann immerhin 29 250 Euro an Erbschaftsteuer aufbringen. Nach der Reform bekäme sie Onkel Alfreds Häuschen gänzlich steuerfrei.

So - wörtlich - die FAZ vom 3.08.2008 über Chancen einer Erwachsenenadoption...

          

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