Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Nichten, Neffen, Nichtverwandte

29. Juni 2008

 

 

Für Sie gelesen:

 

Erbende Nichten und Neffen werden nach der neuen Erbschaftsteuer stärker zur Kasse gebeten!

 

Auf diesen Nenner kann man die Eckpunkte bringen: Ehegatte und Kinder, nahe Angehörige also, bleiben "ungeschoren". Hohe Freibeträge machen´s möglich. Entfernte Verwandte müssen das Manko ausgleichen. Nur so bleibt das Aufkommen der Erbschaftsteuer letztlich gleich.

Die FAZ vom 7.11.2007 wörtlich:

 
"Union und SPD haben sich auf weitere Eckpunkte für die neue Erbschaftsteuer verständigt. Damit ist klar, wie stark erbende Geschwister, Neffen, Schwiegerkinder künftig belastet werden: Sie werden wie Nichtverwandte behandelt. Mindestens 30 Prozent des Erbes oder der Schenkung müssen sie demnach an das Finanzamt abführen.

 

Ausgenommen ist ein persönlicher Freibetrag von 20.000 Euro und ein sachlicher Freibetrag von 12.000 Euro für Hausrat und andere Gegenstände. Für Erbschaften von mehr als 6 Millionen Euro soll für alle, die nicht in direkter Linie mit dem Erblasser verwandt sind, sogar ein Steuersatz von 50 Prozent gelten."


Mehr dazu !

 

Noch mehr Information über die neue Erbschaftsteuer!

 

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