Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Kauderwelsch

27. Mai 2008

 

 

Im Streit um Patientenverfügungen hält es Volker Kauder, der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, für möglich, dass kein Gesetz verabschiedet wird.

 

Vielleicht müsse die Politik „erkennen, dass es Lebenssituationen gibt, die sich einer allgemeinen gesetzlichen Regelung entziehen“,

 

sagte er dem FOCUS. Er schließe deshalb „nicht aus, dass wir zu keiner gesetzlichen Regelung kommen“.

Auf den ersten Blick hat die Ansicht etwas für sich, nämlich den Respekt vor dem Sterben des einzelnen Menschen. Auf den zweiten Blick gerät man in Zorn.

 

Kauders Logik folgend ist das Sterbebett auch für Patienten, Ärzte, Richter und Angehörige eine Lebenssituation, die sich "der Regelung entzieht". So geschieht das, was die Menschen tausendfach erleben: die Medizin verlängert das Leben so lange bis eine "gnädige" Komplikation den Tod verursacht. Seinen Wunsch nach einem Abschied in Würde mußte der Mensch bis dahin längst aufgeben - weil sich der Medizinbetrieb diesem Wunsch "entzieht".

 

Mit spitzer Feder hatte Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung) angemerkt, man habe den Eindruck, wir stünden kurz vor Einführung des "Fachanwalts für Sterberecht".

 

Es ist zum Haareraufen:

 

Während die Menschen - mit dem BGH - endlich Vorrang für den Patientenwillen fordern, zieren sich Ärzte, Vormundschaftsrichter und Politiker und bringen tausendundeinen Einwand.

 

Nötig ist daher ein Gesetz, das dem Willen des Patienten Geltung verschafft ! Wünschenswert ist der Dialog aller Beteiligten !

 

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