Napoleon´s Testament
15. April 2024
Der hatte sich -
in der Verbannung auf St. Helena -
über die Größe seines Vermögens geirrt.
Daher mußten alle Vermächtnisnehmer eine anteilige
Kürzung hinnehmen
(vergleichbar unseren §§ 2187, 2188 BGB).
Sie dagegen können alles richtig machen:
Sie sind ja nicht verbannt -
und die richtigen Berater sind auch
Und, da immerhin war Napoleon
Vorbild:
er machte ein Testament !