Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Eheverfügung

22. September 2007

 

 

Frau Pauli mit "ihrer" Ehe auf Zeit bringt mich auf die Kreation einer Mischung aus Ehevertrag und Patientenverfügung. Die Ehe als "Patient".

 

 Ich nenne es mal Eheverfügung. Kern der Regelung:

 

"Nach sieben Jahren keine eheverlängernden Maßnahmen  - Beendigung des rein vegetativen Zustandes!"

 

 

Wulff, Seehofer & Co wären ihre Probleme los. Es geht nur noch um Zeitablauf. Klarer - und fairer geht´s nicht. Liegt im Trend: Mal trifft´s Mama, mal Mourinho - der Unterschied liegt in der Höhe der Abfindung...

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