Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ohne Richter !

26. August 2007

 

Die WAZ-Recklinghausen schreibt über das Betreuungsrecht. Welche Bedeutung das hat, macht schon die Zahl deutlich: 1,3  Millionen in Deutschland stehen unter Betreuung. Tendenz aufgrund der Alterung steigend.

 

Die Schreiberin will es richtig machen, besucht Vormundschaftsrichter und Betreuungsvereine. Auf die Idee, einen Notar zu befragen, kommt sie nicht. Warum?

 

Auch 15 Jahre nach Schaffung des neuen Betreuungsrechts zum 1.1.1992 ist nicht im Bewußtsein, daß man mit der Vorsorgevollmacht die gerichtliche Betreuung verdrängt. Diese private Vorsorge hat schlicht Vorrang.

Im Juristendeutsch: die Betreuung ist nachrangig bzw. subsidiär.

 

Noch anders: § 1896 Absatz 2 Satz 2 BGB sagt, daß eine Betreuung nur eingerichtet werden darf, wenn sie erforderlich ist. Sie ist nicht erforderlich, wenn der Betroffene eine (oder mehrere) Person(en) mit einer umfassenden Vollmacht ausgestattet hat.

 

Dann ist  für die gesetzliche Betreuung kein Raum.

 

Das hat die Schreiberin nicht verstanden: Für sie steht die Vorsorgevollmacht am Anfang, dann kommt der Vormundschaftsrichter, der alles absegnet. Überschrift in der Papier-Ausgabe: "Ohne Richter geht nichts!" Das ist ein Riesen-Unsinn, noch dazu ein ärgerlicher

 

Die Menschen werden falsch informiert und auf einen obrigkeitstaatlichen Weg verwiesen, den sie gerade vermeiden wollten. Selbstverständlich reicht die Vorsorgevollmacht für sich allein aus. Es geht nicht nur "ohne Richter", sondern er muß "draußen bleiben". Die Behandlung der Vorsorgevollmacht durch "den Staat" ist noch immer stiefmütterlich; im Grunde steht man ihr zumindest skeptisch gegenüber, eigentlich will man sie gar nicht oder nur halbherzig.

 

Leider leistet der Artikel dem Vorschub.

 

Es ist also noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten...!

 

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