Gesetz zur Patientenverfügung?
30. März 2007
Brauchen wir überhaupt ein Gesetz zur Patientenverfügung?
Gestern debattierte hierüber der Bundestag. Lesen Sie den Bericht und Debattenbeiträge in der Ärztezeitung nach.
Die Frage ist berechtigt; ich habe sie mir lange auch gestellt - und mit einem Nein beantwortet.
Leider ist die Frage inzwischen mit einem klaren "JA" zu beantworten:
Weil es immer noch Ärzte, Vormundschaftrichter und Altenheime gibt, die in Unkenntnis der medizinischen und juristischen Fakten und der Rechtsprechung des BGH den Patientenwillen negieren und nur ihrer eigenen Sicht der Dinge folgen, muß der Gesetzgeber ein Machtwort sprechen.
Das hatte der Palliativmediziner Prof. Borasio seinen Berufskollegen und Vormundschaftsrichtern wiederholt ins Stammbuch geschrieben.
(Leider trifft auf sie zu, was Kurt Tucholsky über den deutschen Richter sagte:
Er ist "unbestechlich; das heißt für Geld und gute Worte nicht dazu zu bewegen, Recht zu sprechen." Man darf schon jetzt gespannt sein, welche Ausflüchte sie suchen, wenn es ein Gesetz geben wird...)
Sie sind überrascht über meinen Zorn? Ja, es ist Zorn! Er beruht auf Erfahrungen!
Wir haben lange genug geredet, geschrieben, diskutiert - viele haben viel zu lange gelitten.
Und die Genannten haben doch ihr eigenes Gutdünken an die Stelle des Patientenwillens gesetzt.
Damit muß Schluß sein!