Erbstücke
13. März 2024
Auftakt für den 18. Erbrechtstag in Berlin:
Dr. Ulrike Langbein, Kulturanthropologin, Universität Leipzig über
Erbstücke – soziale Praxis und symbolische
Bedeutung des Erbens
Die hatte bereits 2003 über
"Erbstücke. Zur Aneignung matererieller Kultur".
geschrieben, (also vor über zwei Jahrzehnten !).
Der Erbrechtler Keim, Notar in Bingen, rezensierte den Band in der
Deutschen Notar-Zeitschrift 2004, Seite 813/4 und hielt ihn trotz "des
teilweise sehr hohen Abstaraktionsgrades" für lesenswert.
Das gilt ohne Einschränkung für den Text von Langbein:
Anschaulich schildert sie am Beispiel des Sohnes eines Chefarztes
die "Aneignung" eines wertvollen Füllhalters aus dem väterlichen Erbe.
Der steht für die Leistungsorientierung, das Erfolgstreben und das Statusdenken
des wenig geliebten Vaters: erst als er das Teil mit einer eigenen Feder versieht,
kann er ihn seinem Vermögen einverleiben, (allerdings ohne ihn zu benutzen).
Gut beobachtet und geschlußfolgert; das hätte den Erbrechtsanwalt freilich schon
früher interessiert - begegnet er solchen Begehrlichkeiten doch öfter.
So fragt sich der Praktiker, weshalb dieses interessante Wissen erst
zwei Jahrzehnte nach seiner Veröffentlichung breiter zugänglich gemacht wird,