Erwachsenenadoption
12. April 2023
Ein Mandant wird heute 87.
Mitunter wird aus geschäftlichen Kontakten gute Bekanntschaft.
Man kennt eine Wegstrecke des Älterwerdens,
hat Testament und Vorsorgevollmacht auf den Weg gebracht.
Der Mann betreute seine kranke Frau im Altenheim;
sie starb, wir vollzogen das Testament usw.
Kinder waren keine.
Aber er hat einen jungen Mann, der sich um ihn
kümmert. Ihn nennt er seinen "Ziehsohn".
Das geht nun schon über Jahre.
Er hat ihn auch zu seinem Erben und
Bevollmächtigten eingesetzt. Heute betont
er, daß der "junge Mann" fest zu ihm stehe.
Er habe ja keine Familie, sei "ganz allein".
Da habe ich ihm vorgeschlagen,
seinen Helfer zu adoptieren.
Erbt der nämlich eines Tages seine Eigentumswohnung,
müßte er ein Drittel des Wertes an Vater Staat
als Erbschaftsteuer abführen.
Dagegen hilft die E r w a c h s e n e n a d o p t i o n :
sie hievt ihn in die Steuerklasse I
und verschafft ihm einen Freibetrag von 400 T€,
den eines Kindes. Den finanziellen Vorteil kann
sich jeder leicht ausrechnen;
der ideelle ist aber auch nicht gering:
durch die Urkunde beim Notar und den
Beschluss des Amtsgerichtes werden die
zwei miteinander"verwandt", fühlen sich als Familie.
Unschätzbar !