Grabpflege
02. Dezember 2021
Die Grabpflege
kann jeder zu Lebzeiten selbst regeln:
Er kann einen (Dauergrabpflege-) Vertrag
abschließen, an den die Erben gebunden sind.
Oder er legt im Testament fest,
wer das wie tun soll.
Daran hat sich die Nachwelt zu halten.
Sog. Totenfürsorgerecht, arg. aus § 1968 BGB.
So das OLG Koblenz in einer
Entscheidung vom März des Jahres !