Notarielles Nachlassverzeichnis
19. April 2021
Pflichtteilsberechtigte wittern Morgenluft.
Die Gerichte dehnen gerade deren Rechte aus § 2314 BGB aus:
Im Kern sollen die Notare Ermittlungen in deren Sinne durchführen,
und zwar solche, die ein "objektiver Dritter
in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde".
So formuliert es das OLG Celle in einer Entscheidung
vom 29.10,2020 - 6 U 34/20, NJW 2021, S. 1069.
Oft sind Notare nicht begeistert von dieser Detektiv-Aufgabe -
"vergnügungsteuerpflichtig" jedenfalls ist die Sache nicht:
Mitunter müssen sie mit Nachdruck dazu angehalten werden,
das Verzeichnis zu erstellen.
Liegt es also nicht am Erben, dann kann der
Pflichtteilsberechtigte ihn nicht zur Zahlung eines Zwangsgeldes zwingen.
So urteilte das OLG Koblenz laut NJW 2021, S. 1069.
Allerdings taugt der bloße Verweis auf eine stark erhöhte
Gefährdung infolge der Corona-Pandemie
nicht als Grund für eine Absage.