Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Betreuungsrecht

01. Januar 2020

... heute vor 28 Jahren in kraft getreten;

... es löste

- in einer All-Parteien-Koalition im Bundestag verabschiedet -

 

das Vormundschaftsrecht alten Typs

 

ab

 

und setzte an die Stelle von 

 

Bevormundung  die  Betreuung.

 

Nomen est omen !

 

Fortan durfte eine Betreuung nur eingerichtet werden,

wenn der Mensch aufgrund einer

körperlichen oder seelischen Befindlichkeit

Anlaß hierfür gab.

 

Erstmals in der Geschichte des deutschen Zivilrechts

schuf man die Möglichkeit einer

 

umfassenden privaten Vollmacht

 

bezüglich der sog. immateriellen Rechtsgüter

 

wie körperliche Unversehrtheit

 

gab es diese bisher nicht !

 

Inzwischen hat sie sich als sog.

 

V o r s o r g e v o l l m a c h t  (siehe ab Seite 33)

 

verbreitet.

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