Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Supreme Court - mein Eintrag heute vor 1 Jahr !

18. September 2020

... entscheidet über Zwangspause fürs Parlament -

rechtswidrig oder nicht.

Es wird bzw. bleibt spannend !

Der oberste Gerichtshof in Großbritannien

muß und wird nun entscheiden...

 

Meines Erachtens steht dem Akt Johnson´s

 

die Rechtswidrigkeit auf die Stirn geschrieben.

 

Offensichtlich ist ein Fehler,

der sich dem verständigen,

juristisch nicht vorgebildeten Beobachter

geradezu aufdrängt.

 

Die Fehlerhaftigkeit muss dem Verwaltungsakt

„auf die Stirn geschrieben sein”.

 

Das ist eine ernsthafte Definition aus dem deutschen Verwaltungsrecht,

sehr gut übertragbar auf den Akt der Zwangspause:

 

Der Premier hat sein Recht zur Pause des Parlaments

offensichtlich dazu benutzt,

dessen  Widerstand ins Leere laufen zu lassen.

 

Dazu ist ihm das Recht der Parlamentspause aber nicht eingeräumt -

es liegt hier eine klare (absichtsvolle) Kompetenzüberschreitung

vor.

 

Wollen wir wetten -

es geht schließlich um die Briten ;-) -

daß der Supreme Court

Johnson in die Schranken weist ?!?

 

Siehe auch den

Gastbeitrag eines Briten

in der aktuellen ZEIT !

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