Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Extremfall

28. Mai 2019

... rechtfertigt Zugang zu Mitteln für Selbsttötung

 

Schwerkranke haben in "extremen Ausnahmesituationen" ein Recht auf Mittel zur Selbsttötung.

Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Die Richter verwiesen zur Begründung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Für sterbewillige Patienten kann es in Deutschland in Extremfällen einen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für einen Suizid geben.

Schwerkranke Menschen hätten gemäß Grundgesetz das Recht zu entscheiden, wie und wann sie aus dem Leben scheiden wollen.

Geklagt hatte ein Mann aus Braunschweig für seine inzwischen verstorbene Ehefrau.

Seit einem Unfall im Jahr 2002 war sie vom Hals abwärts komplett gelähmt.

Sie musste künstlich beatmet werden und war ständig auf medizinische Betreuung und Pflege angewiesen.

Häufige Krampfanfälle verursachten ihr starke Schmerzen.

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