Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Hilfe zum Suizid

14. April 2019

... muß straffrei bleiben

"Deutschland ist ein sicheres Land.

Aber kaum irgendwo anders gibt es so viel rechtliche Unsicherheit über das Sterben wie hier. Todkranke finden in Deutschland kaum einen Arzt, der ihnen beim Suizid hilft:

Wer darf wann und warum sterben?

Und wer darf ihm wann und warum und wie dabei helfen?

Was ist am Lebensende wem erlaubt und unter welchen Voraussetzungen?

Gibt es die Freiheit, das eigene Sterben zu gestalten?

Nicht einmal die Palliativärzte, deren Beruf und Berufung es ist, sterbenskranke und sterbende Menschen zu betreuen, wissen es genau.

Das Sterbendürfen ist zu einer juristischen Kunst geworden.

Am Sterbebett stehen seltsame Paragrafen.

Wenn das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jetzt nicht Klarheit schafft, wird die Rechtsanwaltskammer noch den "Fachanwalt für Sterberecht" einführen."

 

So Prantl in der Süddeutschen - das mit dem Fachanwalt soll witzig klingen, ist aber unpassend-makaber.

Das mit dem "Sterbendürfen als juristische Kunst" hat er so schon vor zehn Jahren geschrieben.

Nur, stimmt es jetzt nicht mehr:

Am 1. September 2019 wird das

P a t i e n t e n v e r f ü g u n g s g e s e t z

zehn Jahre in Kraft sein -

es hat eine Zeitenwende gebracht und den "Alltag des Sterbens", das "Sterbendürfen", ermöglicht.

 

 

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Gisbert Bultmann

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