Lebendspende
30. Januar 2019
Ärzte müssen Organspender ausreichend über die Risiken aufklären.
Das hat der Bundesgerichtshof geurteilt.
Für die Spendenbereitschaft insgesamt sei dies eine "unabdingbare Voraussetzung".
Die Ärzte haften ganz grundsätzlich, wenn sie einen Spender nicht richtig über die Risiken aufklären.
Sie können sich nicht mehr mit dem Argument verteidigen, er hätte doch sowieso (so zuvor das OLG Hamm) dem nahen Angehörigen
sein Organ gestiftet - auch wenn er die Gefahren im Detail gekannt hätte.
Dies sei ein spezielles Rechtsgebiet mit besonders strengen Vorschriften, so die Richter.
Die "bewusst streng formulierten" Aufklärungsvorgaben dienten dem "Schutz des Spenders vor sich selbst".
Die Einhaltung der Vorgaben sei "unabdingbare Voraussetzung", wenn die Spendenbereitschaft langfristig gefördert werden solle.
Jeder, der Gerichte kritisiert, sollte sich zunächst sorgsam informieren.
Und, selbst wenn er das tut, fehlt ihm der persönliche Eindruck aus der mündlichen Verhandlung.
Es ist also Zurückhaltung geboten.
Aber:
Als ich gestern den kurzen Bericht in der Tagesschau sah, beschlich mich das Gefühl,
daß der Spender sehr wohl damit habe "rechnen" können, was / wie ihm geschah - auch ohne ärztlichen Rat.
(Dazu gehört - wie mir ein erfahrener Transplantationsmediziner sagte - die Tatsache, daß es dem Spender postoperativ oft schlechter geht als dem Empfänger !)
Apropos rechnen:
Wer 1 und 1 addieren kann, kann auch subtrahieren.
Heißt:
Wenn der liebe Gott mir zwei Nieren geschenkt hat, käme ich auf die Idee, daß er sich was dabei gedacht hat.
Gebe ich also eine freiwillig ab, liegt es nicht ganz außerhalb eines denkbaren Verlaufs, daß ich merke, mir "fehlt" was.
Wir tun immer so, als wüßten Ärzte "alles".
Dem ist aber nicht so.
Der Kläger dürfte das für sich beiseite gewischt
und gehofft haben, daß es ihm so geht
wie Bundespräsident Steinmeier -
der übt schließlich sogar ein anstrengendes öffentliches Amt aus !
Erstens kommt es aber bisweilen anders als man zweitens denkt ?!?
Das Ganze erinnert mich an den Ausspruch von
Kurt Tucholsky:
Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf
und klopft sich den Staub aus den Hosenbeinen,
sondern er bleibt sitzen und schaut sich um,
wen er schadensersatzpflichtig machen könnte.
:-)
Hier gehts zur Pressemitteilung des BGH.